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BERGBERUFE (Bergführer und Skilehrer)
▪ Vor dem Beginn der täglichen Aktivitäten kann bei den Teilnehmern an den technischen Berufszulassungskursen
und Berufsfortbildungen die Körpertemperatur gemessen werden.
▪ Angemessene Informationen über die Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellen, die auch von Nutzern anderer Nationalitäten verstanden werden können.
▪ Aktivitäten in kleinen Teilnehmergruppen veranstalten.
▪ Häufiges Waschen oder Desinfizieren der Hände.
▪ Verbot, Getränke und Essen miteinander zu teilen.
▪ Ein so weit wie möglich geplantes Programm der Aktivitäten erstellen, d.h. mit Reservierungen, die Liste der Anwesenheit für einen Zeitraum von 14 Tagen aufbewahren.
▪ Verbot des Austauschs von Kleidung und Ausrüstungen (z.B. Sicherungsgurte, Helm, Pickel, Maske, Brillen, Ski, Stäbe).
▪ Verbot des Austauschs von verwendetem Sicherheitszubehör (Radio, LVS-Gerät, Skiwachs).
▪ Gebrauch von flüssigem Magnesit auf Alkoholbasis beim Klettern.
▪ Desinfizierung der Ausrüstungen gemäß den Herstellerangaben.
▪ Einhaltung des Personenabstands von mindestens zwei Metern und des Ansammlungsverbots.
TOURISTENFÜHRER
▪ Verwendung des Mundschutzes für Führer und Teilnehmer.
▪ Häufiges Desinfizieren der Hände.
▪ Einhaltung der Abstandsregeln und des Ansammlungsverbots.
▪ Angemessene Informationen über alle einzuhaltenden Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellen.
▪ Ein so weit wie möglich geplantes Programm der Aktivitäten erstellen, d.h. mit Reservierungen, die Liste der Anwesenheit für einen Zeitraum von 14 Tagen aufbewahren.
▪ Aktivitäten in kleinen Teilnehmergruppen organisieren.
▪ Eventuelle Audioguides oder Informationsträger können nur verwendet werden, wenn sie nach Ende jeder Benutzung angemessen desinfiziert werden.
▪ Die Verwendung persönlicher Vorrichtungen zur Nutzung der Informationen ist zu fördern.
▪ Die Verfügbarkeit von Broschüren und anderem papierenem Informationsmaterial unterliegt der Online-Zusendung an die Teilnehmer vor Beginn der touristischen Initiative.