Bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat der EU muss eine tierärztliche Impfbescheinigung nach EU-einheitlichem Muster,der sogenannte ''Heimtierausweis" mitgeführt werden, aus dem ersichtlich ist, dass ein gültiger Impfschutz (gegebenenfalls nach einer Auffrischimpfung) gegen Tollwut besteht; zudem muss das Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen unter die Haut injizierten Transponder (Microchip) identifizierbar sein. Ein Vorbehandlung gegen Zecken und Echinococcus (Bandwürmer) ist nicht erforderlich.
Die Richtlinien für die Einfuhr von Tieren aus Staaten, die nicht der EU angehören, sind unterschiedlich und hängen davon ab, ob der Drittstaat in der folgenden, von der Europäischen Kommission erstellten Liste aufgeführt ist oder nicht.
Ist das Herkunftsland in der Liste aufgeführt, sehen die Richtlinien für eine Einfuhr nach Italien vor, dass grundsätzlich eine von einem amtlichen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nach EU-einheitlichem Muster mitgeführt werden muss.Tiere, die nicht aus einem ''gelisteten Drittstaat" stammen und erstmals gegen Tollwut geimpft worden sind, müssen zusätzlich - mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise - einem Antikörpertest unterzogen werden. Die Blutprobe ist von einem Tierarzt zu entnehmen und muss in einem, von der Europäischen Kommission anerkannten, Labor untersucht werden. Der Nachweis über den Antikörpertest ist mitzuführen. Falls das Tier bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen Tollwut geimpft und im Anschluss an diese frühere Impfung ein Antikörpertest mit positivem Ergebnis vorgenommen worden ist , dazu der Impfschutz seitdem nachweisbar aufrecht erhalten wurde, braucht der Antikörpertest vor der geplanten Reise nicht wiederholt werden.
Europäische Kommission
Tourismus für Vierbeiner
Das Einführen von Bargeld nach Italien ist bis zu einer Summe von 10.000 Euro ohne Weiteres erlaubt; eine Bargeldmenge von Euro 10.000, - oder mehr, muss deklariert werden. Sie finden das entsprechende Formular (modello di dichiarazione) in italienisch-englischer Ausführung unter folgendem Link auf der Webseite des Italienischen Zollamts:
Das korrekt und lesbar ausgefüllte Formular ist unterschrieben beim Italienischen Zollamt abzugeben.
Die zollfreie Höchstmenge ist unterschiedlich, je nachdem ob der Reisende aus einem anderen EU Land kommt oder nicht. Für Reisen in der EU dürfen bis zu 800 Zigaretten (4 Stangen) mitgeführt werden; Wer aus einem Land einreist, das nicht zur EU gehört kann höchstens 200 Zigaretten (1 Stange) nach Italien mitbringen.
Europäische Kommission
Generell können die, für den alleinigen Zweck des Tourismus erteilten, Aufenthaltstitel mit einer Höchstdauer von 90 Tagen, nicht erneuert oder verlängert werden. Als Ausnahmen gelten die Berufung auf schwerwiegende Gründe, (z. B. humanitären Charakters, die Erfüllung verfassungsrechtlicher bzw. internationaler Normen betreffend) oder der Status der Forschungswissenschaftler, geregelt nach Art. 27 b des Einheitstexts zur Immigration (Gesetzesdekret 25. Juli 1998, Nr. 286, i.d.g.F.)
Wenn Sie einen Führerschein haben,der von einem Staat ausgestellt wurde, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen Sie eine Internationale Fahrerlaubnis. Sollte Ihre internationale Fahrerlaubnis nicht den Modellen entsprechen, wie nach internationalem, und von Italien unterzeichnetem, Übereinkommen festgelegt, müssen Sie zudem im Besitz einer eidesstattlichen Übersetzung Ihrer Fahrerlaubnis in Italienischer Sprache oder eines gleichwertigen Dokuments sein. Ausgenommen anderer entsprechender internationaler Übereinkommen.