Nein. Der Leiter eines Beherbergungsbetriebes oder einer entsprechenden touristischen Einrichtung (bis auf bestimmte Berghütten autonomer Provinzen oder Regionen) kann nur Gäste mit Personalausweis oder gültiger Ersatzbescheinigung aufnehmen. Ausländer (nicht der EU angehörig) müssen einen Reisepass oder ein ihm gleichwertiges, rechtsgültiges Ausweispapier, mit dem Foto des Inhabers ausgestattet, vorlegen.
Ja, Sie können Ihr Urlaubspaket an eine dritte Person weitergeben, vorausgesetzt dass diese alle vertraglich festgelegten Bedingungen erfüllt und Sie dem Reisebüro, mindestens vier Arbeitstage vor der Abreise durch eine schriftliche Nachricht mitteilen, dass
Sie das Urlaubspaket nicht mehr in Anspruch nehmen können und die Personaldaten der Person bezeichnen, der Sie das Paket überlassen wollen.
Sie können entweder auf der Webseite für Tourismus der Stadt Rom Informationen über zahlreiche Unterkunftsmöglichkeiten der Hauptstadt finden, oder auch bei der touristischen Infonummer 060608 anrufen.
Tourismus Rom/ Unterkunft:
Auf der Webseite "Mit Haustieren in Italien reisen" (Turisti a 4 zampe), auf Initiative des Ministers für Tourismus geschaffen, ist es möglich alle Beherbergungsbetriebe in Italien ausfindig zu machen, die Haustiere erlauben.
"Mit Haustieren in Italien reisen"
Nein. Vorausgesetzt, dass Sie den Diebstahl sofort angezeigt haben, ist der Leiter des Hotels zur Haftung verpflichtet. (dies für alle gestohlenen Objekte bis zu einem Gegenwert der hundertmal dem Mietpreis pro Tag entspricht)