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Sie müssen umgehend bei der nächstliegenden Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Danach wenden Sie sich bitte an ein Konsulat ihres Heimatlandes um einen provisorischen Reisepass zu erhalten.
Sie sollten sich sofort mit ihrer Bank oder dem Kundenservice der Kartengesellschaft in Verbindung setzen und den Vorfall melden.
Sie sollten umgehend bei der Bahnpolizei (in Italien: polizia ferroviaria), falls es diese im Bahnhof gibt oder bei der nächstliegenden Polizeidienststelle eine Verlustanzeige erstatten. Danach setzen Sie sich mit dem Konsulat ihres Landes in Verbindung, um einen Ersatzreisepass ausgestellt zu bekommen und mit der Fluggesellschaft, um eine Duplikat ihres Flugtickets bereitlegen zu lassen. Um im Zug verlorengegangenes Gepäck wieder zu bekommen, müssen Sie sich an die Gemeinde des Zielortes wenden, entsprechend BGB (codice civile) Art. 927 und folgende.
Ja. Das Gesetzesdekret Nr. 35 von 2005 (auch bekannt als das Dekret über die Wettbewerbsfähigkeit, ratifiziert im Gesetz Nr.80 vom 14/05/2005) sieht Strafgelder bis zu 10000 \x20AC vor, für den, der nachgemachte Produkte erwirbt; dies gilt auch für den ausländischen Verbraucher, der gefälschte Produkte in Italien kauft, oft nicht wissend, dass er damit eine Straftat begeht, weil in wenigen anderen Ländern diese Sachlage so streng gehandhabt wird . Um hohe Bußgelder zu vermeiden ist es daher angebracht vom unvorsichtigen Kauf gefälschter Markenartikel unbedingt abzusehen.
Europäische Kommission
Es ist für Sie notwendig sofort die Notfall-Nummern des Kreditkartenanbieters - entweder die Bank oder die Kreditkartengesellschaft - zu kontaktieren. Danach sollten Sie eine Verlustanzeige bei der nächstliegenden Polizeidienststelle erstatten. Um Bargeld erhalten zu können, wenden Sie sich an die Kreditkartengesellschaft und fragen nach, ob der Kundenservice einen Bargeldvorschuss bei Notfällen vorsieht.