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Sicherheit

Mir wurde meine Handtasche gestohlen. In ihr befanden sich mein Reisepass, Geld und einige persönliche Gegenstände. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden?

Sie müssen umgehend bei der nächstliegenden Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Danach wenden Sie sich bitte an ein Konsulat ihres Heimatlandes um einen provisorischen Reisepass zu erhalten.



Während ich in Italien im Urlaub war, wurde mir bei einem Restaurantbesuch zweimal der Betrag der Rechnung von meiner Kreditkarte abgezogen. Was muss ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

Sie sollten sich sofort mit ihrer Bank oder dem Kundenservice der Kartengesellschaft in Verbindung setzen und den Vorfall melden.



Ich habe meinen Rucksack im Zug vergessen. Im Rucksack befanden sich mein Reisepass und mein Flugticket. Was sollte ich tun? Kann ich meine Sachen zurückbekommen?

Sie sollten umgehend bei der Bahnpolizei (in Italien: polizia ferroviaria), falls es diese im Bahnhof gibt oder bei der nächstliegenden Polizeidienststelle eine Verlustanzeige erstatten. Danach setzen Sie sich mit dem Konsulat ihres Landes in Verbindung, um einen Ersatzreisepass ausgestellt zu bekommen und mit der Fluggesellschaft, um eine Duplikat ihres Flugtickets bereitlegen zu lassen. Um im Zug verlorengegangenes Gepäck wieder zu bekommen, müssen Sie sich an die Gemeinde des Zielortes wenden, entsprechend BGB (codice civile) Art. 927 und folgende.



Ich bin am Meer im Urlaub. Ich habe bei einem Straßenverkäufer eine Markensonnenbrille gekauft und erhielt darauf einen Strafzettel. Kann man mich wirklich dafür Bußgeld zahlen lassen?

Ja. Das Gesetzesdekret Nr. 35 von 2005 (auch bekannt als das Dekret über die Wettbewerbsfähigkeit, ratifiziert im Gesetz Nr.80 vom 14/05/2005) sieht Strafgelder bis zu 10000 \x20AC vor, für den, der nachgemachte Produkte erwirbt; dies gilt auch für den ausländischen Verbraucher, der gefälschte Produkte in Italien kauft, oft nicht wissend, dass er damit eine Straftat begeht, weil in wenigen anderen Ländern diese Sachlage so streng gehandhabt wird . Um hohe Bußgelder zu vermeiden ist es daher angebracht vom unvorsichtigen Kauf gefälschter Markenartikel unbedingt abzusehen.

Europäische Kommission


Ich habe meinen Geldbeutel auf einem Ausflug verloren. In ihm befanden sich Bargeld und Kreditkarten. An wen muss ich mich wenden, um meine Kreditkarten sperren zu lassen? Und wie komme ich zu Bargeld, da ich ohne verblieben bin?

Es ist für Sie notwendig sofort die Notfall-Nummern des Kreditkartenanbieters - entweder die Bank oder die Kreditkartengesellschaft - zu kontaktieren. Danach sollten Sie eine Verlustanzeige bei der nächstliegenden Polizeidienststelle erstatten. Um Bargeld erhalten zu können, wenden Sie sich an die Kreditkartengesellschaft und fragen nach, ob der Kundenservice einen Bargeldvorschuss bei Notfällen vorsieht.



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