Laut der Rechtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen, haben die Kunden im Moment der Buchung das Recht, lesbare und genaue Angaben zum Preis und den dazugehörigen Dienstleistungen zu erhalten. Alle Reiseunterlagen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, sollten außer der Preisinformation auch die folgenden Infos von Bedeutung enthalten: Bestimmungsort, Reiseroute, Transportmittel, Art der Unterbringung, die Mahlzeiten, allgemeine Angaben über Pass- und Visumerfordernisse, Gesundheitsformalitäten, Zeitplan für die Zahlung des Betrages und Details im Fall von Stornierung der Pauschalreise.
RiL90/314/EWG
Hygienemängel in Restaurants oder Gaststätten kann man entweder bei dem lokalen Gesundheitsamt (in Italien ASL) oder unter der Nummer 112, bei der so genannten ``Nucleo Antisofisticazioni dei Carabinieri'' ( Sonderabteilung der Polizei, die sich um Gesundheitsschutz kümmert) anzeigen.
Die Antwort ist Nein. Der Eigentümer haftet nur im Falle des Diebstahls von Gegenständen, die entweder direkt in seine Aufbewahrung gegeben wurden oder generell beim Eintritt abgegeben werden ( wie Regenschirme, Mäntel, usw.)
Charta der Touristenrechte
In Italien existiert eine Charta der Passagierrechte, die ``Carta dei diritti del passaggero'' (auf Englisch: passenger's bill of rights) genannt wurde. Sie beinhaltet wichtige Ratschläge über: verweigerte Beförderung, Flugannullierung, Flugverspätung und beschädigtes, verlorengegangenes oder zu spät angekommenes Gepäck. Außerdem kann man in dem Katalog Informationen über die Sicherheitskontrolle der Luftfahrzeuge, die nationale Gesetzgebung bezüglich Streiks im Lufttransportsektor und die Kontakte von Flughafenleitungen der Enac ( Nationale Behörde für Zivilluftfahrt) finden.
Um Informationen in Deutscher Sprache zu erhalten, besuchen Sie, dass von der Europäischen Kommission geschaffene, Internetportal. Dort können Sie alles notwendige über Ihre Rechte als Fluggast oder Bahnreisender erfahren; zudem finden alle Reisegäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine speziell eingerichtete Seite.
Link zur ``passenger's bill of rights
Jeder Händler ist zum Ausstellen des Kassenbons verpflichtet. Auf jedem Beleg sollten die folgenden Information stehen: der Nettopreis per Produkt, hinzukommende Mehrwertsteuer( per Produkt), die vollständige steuerpflichtige Summe, die gesamte Mehrwertsteuer und die Gesamtsumme für alle Produkte.
Im Fall, dass diese Daten nicht auf dem Kassenbon wiedergegeben sind oder nicht dem tatsächlichen Betrag entsprechen, kann man sich an die lokale Polizeidienststelle ("Vigili Urbani" auf Italienisch) wenden.