Ja. In den meisten italienischen Städten mit großem Touristenzufluss werden besondere Touristencards angeboten, die den Besuch von Museen, Ausstellungen, kulturellen Veranstaltungen, etc. mit der Nutzung der öffentl. Verkehrsmittel kombinieren. Jede Stadt hat ihre Card auf die Bedürfnisse der Touristen zugeschnitten. Generell hat die Card eine Gültigkeit von ein bis sieben Tagen. Der Preis variiert je nach beinhalteten Leistungen und beträgt normalerweise von 10 bis 50 Euro, einen Nachlass bis ca. 40% auf den vollen Preis bietend. Die Touristencard kann direkt an den autorisierten Verkaufstellen (in Flughäfen, Bahnhöfen, Touristenagenturen, Zeitschriftenhandlungen,etc.) oder auch online erworben werden, auf den spezifischen Webseiten der jeweiligen Stadt.
Campania Arte Card ( Link zur Webseite auf Englisch)
Venice card ( Link zur Webseite auf Deutsch)
Roma pass (Link zur Webseite auf Deutsch)
AmaMi card Milano
Nein. Leider ist ein von Ihnen gebuchtes Ticket nicht stornierbar, noch können Ihnen die eventuell erhobenen Buchungskosten wiedererstattet werden. (Artikel 55 des Verbraucherschutzgesetzes)
Verbraucherschutzgesetz ( Link zur Webseite auf Englisch)
Ja. Auf der Webseite des italienischen Ministeriums für kulturelles Erbgut und kulturelle Aktivitäten gibt es eine speziell geschaffene Seite für die wichtigsten kulturellen Ereignisse (Eventi culturali), nach Regionen aufgeteilt. Leider ist diese Webseite aktuell nur auf Italienisch verfügbar. Eine sehr gute Alternative in deutscher Sprache bietet das Italienische Zentrum für Tourismus ENIT auf der unten angeführten Webseite :
Enit
Generell können die Tickets telefonisch oder online auf den offiziellen Webseiten der Filmfestivals, einige Monate vor Beginn des Festivals gebucht werden. Dort können sie auch alle, die verschiedenen Veranstaltungen betreffenden, Details erfahren.
Biennale von Venedig ( Link zur Webseite auf Englisch )
Internationales Filmfestival von Rom ( zur Webseite auf Englisch )
Die italienische Gesetzgebung sieht vor, dass allen EU-Bürgern unter 18 und über 65 Jahren (Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden) zu allen staatlichen Museen, Ausgrabungsstätten und Sehenswürdigkeiten freier Eintritt gewährt wird. Das gilt auch für Nicht EU-Bürger, aber mit der ''Bedingung der Gegenseitigkeit``.Zudem erhalten freien Eintritt: Schülergruppen aus der EU und die sie begleitenden Lehrkräfte; Universitätsdozenten und Studenten der Kunstakademie oder entsprechender Akademien der EU-Staaten; Universitätsdozenten und Studenten mit Bachelorstudiengang, Masterstudiengang und Doktoranden der Architektur, Kulturgüterschutz, Archäologie, Kunstgeschichte, (auch Dozenten und Studenten entsprechender Fakultäten oder Studiengänge in EU-Staaten);EU-Bürger mit Schwerbehinderung und ein Familienmitglied oder eine andere Begleitperson.